Aktuelle Information Trauerfeiern
der Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Vilbel vom 05.05.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grundlage der von der Hessischen Landesregierung beschlossenen Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen wurde die o. a. Allgemeinverfügung des Bürgermeisters neu gefasst.
Da Trauerfeierlichkeiten unter Einhaltung der Abstandsregel und der Hygienemaßnahmen in den entsprechenden Trauerhallen abgehalten werden dürfen, bitten wir Sie das bei der Planung zu kommunizieren und zu beachten.
Stühle werden in einem Abstand von 1,50m aufgestellt und der Ort des Stuhles auf dem Boden markiert. Bitte weisen Sie die Besucher darauf hin, dass diese nur so lange Einlass erhalten, wie es unbesetzte Stühle gibt. Die Teilnahme an der Trauerfeier in den Trauerhallen ist ohne Sitzplatz nicht gestattet.
Ebenfalls ist der Eintritt ohne Mund- und Nasenschutz, wie es auch in Kirchen oder anderen Einrichtungen verlangt wird, untersagt. Der Pfarrer oder freie Redner ist beim Sprechen hiervon ausgenommen.
Am Grab gibt es keine Teilnehmerbegrenzung, allerdings ist natürlich weiterhin auf den Mindestabstand zu achten.
Durch die Abstandsregeln haben wir nun folgende Kapazitäten in den Trauerhallen zur Verfügung:
Lohstraße 35 Sitzplätze
Dortelweil 25 Sitzplätze
Gronau 16 Sitzplätze
Massenheim 20 Sitzplätze
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Herr Uwe Schnobl
Fachdienst Abfallwirtschaft und Grünflächenpflege
Friedhofsverwaltung
Besucheranschrift: Lohstraße 84